Förderung
Hier zeigen wir dir, welche Förderungsmöglichkeiten es für deine Ausbildung gibt. Gerne klären wir deine individuellen Fördermöglichkeiten und unterstützen dich bei der Beantragung.
Schüler einer Berufsfachschule können zur Finanzierung des Lebensunterhalts und der Ausbildung das Schüler-BAföG beantragen. Der monatliche Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.
Voraussetzungen :
- Höchstalter zu Beginn der Ausbildung: 29 Jahre
- Förderhöhe abhängig von Schule und Wohnort sowie
- persönliches Einkommen sowie das Einkommen des Ehepartners und der Eltern
- rechtzeitige Antragstellung vor Ausbildungsbeginn (i.d.R. bei der Stadt-/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern)
Die Leistungen des Schüler-BAföG werden ab Ausbildungsbeginn, frühestens jedoch ab Antragstellung erbracht und können nicht rückwirkend geleistet werden. Die Antragsformulare finden Sie hier.
Einen Bildungsgutschein können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Anspruch nehmen, bei denen die Weiterbildung notwendig ist, damit Arbeitslosigkeit beendet oder abgewendet werden kann. Eine vorherige Beratung durch die Agentur für Arbeit ist unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie hier.
Schüler, die einen berufsqualifizierenden Bildungsgang besuchen und das 36. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können in den letzten beiden Ausbildungsjahren einen sehr zinsgünstigen Bildungskredit beantragen. Im Gegensatz zu den BAföG-Leistungen ist die Bewilligung des Bildungskredits unabhängig vom eigenen Einkommen, vom Einkommen der Eltern und der Ehegatten. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Bildungskredits besteht nicht – die Mittel werden nach Verfügbarkeit ausgegeben. Der Bildungskredit kann zusätzlich zum Schüler-BAföG beantragt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Wer eine Weiterbildung besucht, die zum Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf führt („Umschulung“), kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Weiterbildungsprämie erhalten. Die Ausbildungsdauer muss auf mindestens 2 Jahre festgelegt und eine Zwischenprüfung muss in den jeweiligen Berufsgesetzen oder Ausbildungsverordnungen vorgesehen sein. Für das Bestehen der Zwischenprüfung gibt es 1000 Euro, für die bestandene Abschlussprüfung 1500 Euro.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres kann das Kindergeld weiter gezahlt werden, solange das Kind für einen Beruf ausgebildet wird. Weitere Informationen finden Sie hier.
Eltern können 30% des Schulgeldes (bis zu 5.000,00 €) als Sonderausgaben bei ihrer Steuererklärung geltend machen. Dafür müssen sie für das Kind, welches eine Berufsfachschule besucht, Kindergeld erhalten oder Kinderfreibeträge geltend machen können. Ausgeschlossen davon sind Kosten für die Beherbergung, Betreuung und Verpflegung des Kindes.
Wenn du von der Agentur für Arbeit gefördert wirst, erhälst du auf Antrag die Fahrtkosten rückerstattet.
Als Erstauszubildender kann sich ein Antrag beim zuständigen BAföG-Amt lohnen.